Beihilfeverordnung Niedersachsen: § 39 Schwangerschaft und Geburt

 

BEHÖRDEN-ABO mit 3 Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenver-sorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich.

Das BEHÖRDEN-ABO >>> kann hier bestellt werden


.

Zur Übersicht der Beihilfeverordnung des Landes Niedersachsen:

§ 39 Schwangerschaft und Geburt

(1) Bei einer Schwangerschaft und bei einer Geburt sind neben den Aufwendungen für Leistungen nach dem Zweiten Teil dieser Verordnung Aufwendungen für Leistungen
1. der Schwangerschaftsüberwachung,
2. der Hebamme oder des Entbindungspflegers,
3. in einer von einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger geleiteten Einrichtung im Sinne des § 134 a SGB V,
4. einer Haus- und Wochenpflegekraft für bis zu zwei Wochen nach der Geburt bei einer Hausentbindung oder einer ambulanten Entbindung beihilfefähig. 2 § 22 Abs. 3 ist in den Fällen des Satzes 1 Nr. 4 entsprechend anzuwenden.
(2) Bei Beihilfeberechtigten, die ihren dienstlichen Wohnsitz im Ausland haben oder im Ausland eingesetzt sind, und ihren berücksichtigungsfähigen Angehörigen sind bei einer Geburt zusätzlich die vor Aufnahme in ein Krankenhaus am Entbindungsort entstehenden Aufwendungen für die Unterkunft beihilfefähig. § 27 Abs. 1 und 3 gilt entsprechend. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für die Unterkunft im Haushalt des Ehegatten, der Lebenspartnerin, der Eltern oder der Kinder der Schwangeren.


Exklusivangebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro

Der INFO-SERVICE Öffentliche Dienst/Beamte informiert seit dem Jahr 1997 die Beschäftigten im öffentlichen Dienst zu wichtigen Themen rund um Einkommen, Arbeitsbedingungen und der Beihilfevorschriften von Bund und Ländern). Auf dem USB-Stick (32 GB) sind drei Ratgeber & fünf e-Books aufgespielt. Ebenfalls verfügbar sind OnlineBücher Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungs-recht in Bund und Ländern sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Die eBooks sind besonders komfortabel, denn mit den VerLINKungen kommt man direkt auf die gewünschte Website: 5 eBooks Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Sektor und Frauen im öffentlichen Dienst. >>>zur Bestellung

mehr zu: Beihilfeverordnung Niedersachsen
Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.beihilfevorschriften.de © 2024