BEHÖRDEN-ABO mit 3 Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenver-sorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich. Das BEHÖRDEN-ABO >>> kann hier bestellt werden |
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Servicebereich zur Beihilfe
Wir bieten Ihnen hier einen umfangreichen Service als buchbegleitendes Internetangebot zum Ratgeber "BEIHILFERECHT in Bund und Ländern", den wir einmal im Jahr neu auflegen. Sie finden hier weitere Infos rund um die Beihilfe, Gesundheit sowie der Freien Heilfürsorge.
Vor allem zu der von einigen Ländern neu geschaffenen Pauschalen Beihilfe können mehr erfahren.
Das Beihilferecht des Bundes und der Länder
Auf dieser Website informieren wir Sie über das Beihilferecht des Bundes und der Länder, beispielsweise zur Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung oder der Privaten Krankenversicherung. Ebenso informieren wir über wichtige Regelungen der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV), deren allgemeine Grundlagen auch in den meisten Ländern gelten. Ein wichtiger Abschnitt der Beihilfe ist das Thema "Rehabilitation und Kurorte". Abschließend finden Sie eine Übersicht aller wichtigsten Beihilfeleistungen der Länder.
Die Private Krankenversicherung (PKV)
Gesetzliche Krankenversicherung
>>>Beihilferecht des Bundes u.,a. Beihilferecht des Bundes, Zahnärztliche Leistungen (§§ 14 ff. BBhV), Vorsorge- bzw. Früherkennungsmaßnahmen (§ 41 BBhV), Aufwendungen bei Geburten, Beihilfe im Ausland (§ 11 BBhV), Beihilfe nach dem Tod des Beihilfeberechtigten
Pflege im Beihilferecht (u.a. Dauernde Pflegebedürftigkeit gemäß §§ 37 BBhV ff.)
>>>Nicht beihilfefähige Aufwendungen bei Heilkuren u.a.Rehabilitation und Kurorte gemäß Heilbäder- und Kurorteverzeichnis, Stationäre und ambulante Rehabilitationsmaßnahmen, Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen (§ 35 Abs. 1 Nr. 1 BBhV) „Sanatoriumsbehandlung“, Ambulante Rehabilitationsmaßnahmen in einem anerkannten Kurort (§ 35 Abs. 1 Nr. 4 BBhV) „Heilkur“, Anschlussheil- und Suchtbehandlungen (§ 34 BBhV), Aufwendungen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union entstanden sind
Beihilferegelungen in den Ländern
Beihilfe in Baden-Württemberg
Beihilfe in Bayern
Beihilfe in Berlin
Beihilfe in Brandenburg
Beihilfe in Bremen
Beihilfe in Hamburg
Beihilfe in Hessen
Beihilfe in Mecklenburg-Vorpommern
Beihilfe in Niedersachsen
Beihilfe in Nordrhein-Westfalen
Beihilfe in Rheinland-Pfalz
Beihilfe im Saarland
Beihilfe in Sachsen
Beihilfe in Sachsen-Anhalt
Beihilfe in Schleswig-Holstein
Beihilfe in Thüringen
Verordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)
Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)
Text der BBhV finden Sie hier:
>>>hier geht es zur aktuellen Fassung der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)
Anlagen der BBhV
Anlage 1 (zu § 6 Absatz 2 BBhV)
Ausgeschlossene und teilweise ausgeschlossene Untersuchungen und Behandlungen
Anlage 2 (zu § 6 Absatz 3 Satz 4 BBhV)
Höchstbeträge für die Angemessenheit der Aufwendungen für Heilpraktikerleistungen
Anlage 3 (zu den §§ 18 bis 21 BBhV)
Ambulant durchgeführte psychotherapeutische Behandlungen und Maßnahmen der psychosomatischen Grundversorgung
Anlage 4 (zu § 22 Absatz 1 BBhV)
Beihilfefähige Medizinprodukte
Anlage 5 (zu § 22 Absatz 2 Nummer 1 BBhV)
Arzneimittel, die überwiegend der Erhöhung der Lebensqualität dienen
Anlage 6 (zu § 22 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe c) BBhV
Beihilfefähigkeit nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel
Anlage 7 BBhV
(weggefallen)
Anlage 8 (zu § 22 Absatz 4 BBbV)
Von der Beihilfefähigkeit ausgeschlossene oder beschränkt beihilfefähige Arzneimittel
Anlage 9 (zu § 23 Absatz 1 BBhV)
Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen für Heilmittel
Anlage 10 (zu § 23 Absatz 1 und § 24 Absatz 1 BBhV)
Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer für Heilmittel
Anlage 11 (zu § 25 Absatz 1 und 4 BBhV)
Beihilfefähige Aufwendungen für Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle, Körperersatzstücke
Anlage 12 (zu § 25 Absatz 1, 2 und 4 BBhV)
Nicht beihilfefähige Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle
Anlage 13 (zu § 41 Absatz 1 Satz 3)
Nach § 41 Absatz 1 Satz 3 beihilfefähige Früherkennungsuntersuchungen, Vorsorgemaßnahmen und Schutzimpfungen
Anlage 14 (zu § 41 Absatz 3)
Früherkennungsprogramm für erblich belastete Personen mit einem erhöhten familiären Brust- oder Eierstockkrebsrisiko
Anlage 14a (zu § 41 Absatz 4)
Früherkennungsprogramm für erblich belastete Personen mit einem erhöhten familiären Darmkrebsrisiko
Anlage 15
(weggefallen)
Anlage 16 zu § 51a Absatz 2
Antragsformulare
Beihilfe in den Ländern
Das Beihilferecht ist nicht bundeseinheitlich geregelt. In Bund und Ländern bestehen unterschiedliche Regelungen. Zwar orientieren sich víele Länder an den Beihilferegelungen des Bundes (Bundesbeihilfeverordnung - BBhV), dennoch bestehen hinsichtlich der einzelnen Beihilferegelungen - teilweise erhebliche - Abweichungen. Hier finden Sie LINKS, die Sie zu Regelungen der Länder führen.
Weiter Infos unter:
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Red MÖD 20210306 / Red UT 20210528 / 20210331