Servicebereich rund um die Beihilfe

 

BEHÖRDEN-ABO mit 3 Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenver-sorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich.

Das BEHÖRDEN-ABO >>> kann hier bestellt werden


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Servicebereich zur Beihilfe

Wir bieten Ihnen hier einen umfangreichen Service als buchbegleitendes Internetangebot zum Ratgeber "BEIHILFERECHT in Bund und Ländern", den wir einmal im Jahr neu auflegen. Sie finden hier weitere Infos rund um die Beihilfe, Gesundheit sowie der Freien Heilfürsorge.

Vor allem zu der von einigen Ländern neu geschaffenen Pauschalen Beihilfe können mehr erfahren.

 

Das Beihilferecht des Bundes und der Länder

Auf dieser Website informieren wir Sie über das Beihilferecht des Bundes und der Länder, beispielsweise zur  Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung oder der Privaten Krankenversicherung. Ebenso informieren wir über wichtige Regelungen der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV), deren allgemeine Grundlagen auch in den meisten Ländern gelten. Ein wichtiger Abschnitt der Beihilfe ist das Thema "Rehabilitation und Kurorte". Abschließend finden Sie eine Übersicht aller wichtigsten Beihilfeleistungen der Länder.

Allgemeines 

Die Private Krankenversicherung (PKV)

Gesetzliche Krankenversicherung

Pflegeversicherung

>>>Beihilferecht des Bundes  u.,a. Beihilferecht des Bundes, Zahnärztliche Leistungen (§§ 14 ff. BBhV), Vorsorge- bzw. Früherkennungsmaßnahmen (§ 41 BBhV), Aufwendungen bei Geburten, Beihilfe im Ausland (§ 11 BBhV), Beihilfe nach dem Tod des Beihilfeberechtigten

Pflege im Beihilferecht (u.a. Dauernde Pflegebedürftigkeit gemäß §§ 37 BBhV ff.)

Rehabilitation und Kurorte

>>>Nicht beihilfefähige Aufwendungen bei Heilkuren u.a.Rehabilitation und Kurorte gemäß Heilbäder- und Kurorteverzeichnis, Stationäre und ambulante Rehabilitationsmaßnahmen, Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen (§ 35 Abs. 1  Nr. 1 BBhV) „Sanatoriumsbehandlung“, Ambulante Rehabilitationsmaßnahmen in einem anerkannten Kurort (§ 35 Abs. 1 Nr. 4 BBhV) „Heilkur“, Anschlussheil- und Suchtbehandlungen (§ 34 BBhV), Aufwendungen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union entstanden sind

>>>Vater/Mutter-Kind-Kuren

>>>Checkliste Heilkuren

Beihilferegelungen in den Ländern

Beihilfe in Baden-Württemberg
Beihilfe in Bayern
Beihilfe in Berlin
Beihilfe in Brandenburg
Beihilfe in Bremen
Beihilfe in Hamburg
Beihilfe in Hessen
Beihilfe in Mecklenburg-Vorpommern
Beihilfe in Niedersachsen
Beihilfe in Nordrhein-Westfalen
Beihilfe in Rheinland-Pfalz  
Beihilfe im Saarland  
Beihilfe in Sachsen  
Beihilfe in Sachsen-Anhalt  
Beihilfe in Schleswig-Holstein
Beihilfe in Thüringen

Verordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)



Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)

Text der BBhV finden Sie hier:
>>>hier geht es zur aktuellen Fassung der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)

 

Anlagen der BBhV

Anlage 1 (zu § 6 Absatz 2 BBhV)
Ausgeschlossene und teilweise ausgeschlossene Untersuchungen und Behandlungen

Anlage 2 (zu § 6 Absatz 3 Satz 4 BBhV)
Höchstbeträge für die Angemessenheit der Aufwendungen für Heilpraktikerleistungen

Anlage 3 (zu den §§ 18 bis 21 BBhV)
Ambulant durchgeführte psychotherapeutische Behandlungen und Maßnahmen der psychosomatischen Grundversorgung

Anlage 4 (zu § 22 Absatz 1 BBhV)
Beihilfefähige Medizinprodukte

Anlage 5 (zu § 22 Absatz 2 Nummer 1 BBhV)
Arzneimittel, die überwiegend der Erhöhung der Lebensqualität dienen

Anlage 6 (zu § 22 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe c) BBhV
Beihilfefähigkeit nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel

Anlage 7 BBhV
(weggefallen)

Anlage 8 (zu § 22 Absatz 4 BBbV)
Von der Beihilfefähigkeit ausgeschlossene oder beschränkt beihilfefähige Arzneimittel

Anlage 9 (zu § 23 Absatz 1 BBhV)
Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen für Heilmittel

Anlage 10 (zu § 23 Absatz 1 und § 24 Absatz 1 BBhV)
Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer für Heilmittel

Anlage 11 (zu § 25 Absatz 1 und 4 BBhV)
Beihilfefähige Aufwendungen für Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle, Körperersatzstücke

Anlage 12 (zu § 25 Absatz 1, 2 und 4 BBhV)
Nicht beihilfefähige Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle

Anlage 13 (zu § 41 Absatz 1 Satz 3)
Nach § 41 Absatz 1 Satz 3 beihilfefähige Früherkennungsuntersuchungen, Vorsorgemaßnahmen und Schutzimpfungen

Anlage 14 (zu § 41 Absatz 3)
Früherkennungsprogramm für erblich belastete Personen mit einem erhöhten familiären Brust- oder Eierstockkrebsrisiko

Anlage 14a (zu § 41 Absatz 4)
Früherkennungsprogramm für erblich belastete Personen mit einem erhöhten familiären Darmkrebsrisiko

Anlage 15
(weggefallen)

Anlage 16 zu § 51a Absatz 2
Antragsformulare

 


 

Beihilfe in den Ländern

Das Beihilferecht ist nicht bundeseinheitlich geregelt. In Bund und Ländern bestehen unterschiedliche Regelungen. Zwar orientieren sich víele Länder an den Beihilferegelungen des Bundes (Bundesbeihilfeverordnung - BBhV), dennoch bestehen hinsichtlich der einzelnen Beihilferegelungen - teilweise erhebliche - Abweichungen. Hier finden Sie LINKS, die Sie zu Regelungen der Länder führen. 

Beihilferecht in Baden-Württemberg Beihilferecht in Hessen  Beihilferecht in Sachsen 

Beihilferecht in Bayern

Beihilferecht in Mecklenburg-Vorpommern Beihilferecht in Sachsen-Anhalt
Beihilferecht in Berlin Beihilferecht in Niedersachsen

Beihilferecht in Schleswig-Holstein

Beihilferecht in Brandenburg Beihilferecht in Nordrhein-Westfalen Beihilferecht in Thüringen
Beihilferecht in Bremen Beihilferecht in Rheinland-Pfalz  
Beihilferecht in Hamburg Beihilferecht im Saarland  

 


Weiter Infos unter:

Angebote I Beamtenbank I Beamtenkredit I Beihilfetarife I Darlehen I Einkaufsvorteile I Hotelverzeichnis I Klinikverzeichnis-Online I Krankenversicherung I Linktipps I Urlaubsverzeichnis I Vorteile 


 

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