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Verordnung des Finanzministeriums über die Gewährung von Beihilfe in Geburts-, Krankheits-, Pflege- und Todesfällen (Beihilfeverordnung - BVO)
Baden-Württemberg hat seine Beihilfeverordnung zuletzt durch Verordnung vom 3. Februar 2021 (GBl. S. 213) geändert. Den aktuellen Verordnungstext finden Sie hier.
UT-akt
Inhaltsübersicht
§ 1 Anwendungsbereich, Zweckbestimmung und Rechtsnatur
§ 2 Beihilfeberechtigte Personen
§ 3 Berücksichtigungsfähige Angehörige
§ 4 Zusammentreffen mehrererBeihilfeberechtigungen
§ 5 Beihilfefähigkeit der Aufwendungen
§ 6 Beihilfefähige Aufwendungen bei Krankheit
§ 7 Beihilfe bei Behandlung und Rehabilitation in nicht als Krankenhaus zugelassenen Einrichtungen
§ 9 Beihilfe bei Pflegebedürftigkeit
§ 10 Beihilfefähige Aufwendungen bei Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge
§ 11 Beihilfe bei Geburtsfällen
§ 12 Beihilfefähige Aufwendungen bei Todesfällen
§ 13 Beihilfefähige außerhalb der Bundesrepublik Deutschland entstandene Aufwendungen
§ 16 Beihilfe beim Tod des Beihilfeberechtigten
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