Verordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Bundesbeihilfeverordnung - BBhV) Anlage 16 zu § 51a Absatz 2

Neu aufgelegt im August 2026 Ratgeber Beihilferecht in Bund und Ländern  für nur 7,50 Euro (zzgl. 2,50 Euro Versand)

BEHÖRDEN-ABO mit drei Ratgebern für nur 25,00 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenver-sorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich.

Das BEHÖRDEN-ABO >>> kann hier bestellt werden


.

Vorteile für Beamte und den Öffentlichen Dienst ...mit speziellen Angeboten: Pflegetagegeld: Vergleichen - Auswählen - Beste Konditionen sichern

 

Zur Übersicht der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) 

 

Verordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Bundesbeihilfeverordnung - BBhV)

Anlage 16 (zu § 51a Absatz 2)

 

Das PDF mit dem Beihilfeantrag öffnet sich in neuem Fenster
>>>Antrag auf Gewährung von Beihilfe auf Direktabrechnung

 

Das PDF mit der Rückseite des Beihilfeantrags öffnet sich mit neuem Fenster 
>>>Seite 2 des Antrags


Exklusivangebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro (inkl. MwSt.)

Der INFO-SERVICE Öffentliche Dienst/Beamte informiert seit dem Jahr 1997 die Beschäftigten im öffentlichen Dienst zu wichtigen Themen rund um Einkommen, Arbeitsbedingungen , u.a. Beihilfevorschriften. Auf dem USB-Stick (32 GB) sind drei Ratgeber & fünf e-Books aufgespielt. Ebenfalls verfügbar sind OnlineBücher Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht in Bund und Ländern sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Die eBooks sind besonders kom-fortabel, denn mit den VerLINKungen kommt man direkt auf die gewünschte Website: 5 eBooks Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öff. Sektor und Frauen im öffentlichen Dienst. >>>zur Bestellung


Red 20261917

mehr zu: Beihilfe des Bundes
Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.beihilfevorschriften.de © 2026