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Aktuelles:
Pauschale Beihilfe:
Baden-Württemberg plant ein Gesetz zur Einführung einer pauschalen Beihilfe, das ab 01.01.2023 in Kraft treten soll. Mit Baden-Württemberg wird das sechste Land die sogenannte pauschale Beihilfe einführen. Mit Beginn des Jahres 2023 soll es dort für Beamte, Beamtenanwärter, Richter und Versorgungsempfänger möglich sein, zwischen der klassischen Beihilfe oder pauschalen Beihilfe entscheiden zu können. Die Entscheidung ist freiwillig. Diejenigen, die sich vom Gesetz etwas versprechen, werden sich noch wundern, wieviel Beamtinnen und Beamte sich nicht für die neue Option entscheiden werden. "Zu schwer wiegen, die deutlichen Vorteile der klassischen Beihilfe, meint Beamten-Experte Uwe Tillmann vom INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst. Der INFO-SERVICE informiert die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes und privatisierten Sektors seit mehr als 25 Jahren über die wichtigsten Themen im Arbeitsrecht, Tarifrecht und Beamtenrecht.
Vorgriffregelung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung zum 1. Januar 2022
Das Bundesinnenministerium hat über leistungsrechtliche Änderungen der Beihilfe zum 01.01.2022 eine Vorgriffsregelung getroffen. Mit dieser Vorab-Regelung gibt das Bundesinnenministerium schon jetzt eine beabsichtigte Änderung der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) bekannt. Hier finden Sie mehr Infos
Beihilfevorschriften (Bund und Länder)
- Allgemeines zum Beihilferecht
- Geburten (beihilfefähigen Aufwendungen)
- Krankenhausaufenthalt (Checkliste)
- Rehabilitation (stationäre und ambulante Rehabilitationsmaßnehmen)
Vorschriften zur Beihilfe des Bundes und der Länder
Private Krankenversicherungen:
AXA / DBV (Deutsche Beamtenversicherung) I Debeka Kankenversicherung I HUK-COBURG Krankenversicherung I NÜRNBERGER I SIGNAL IDUNA I
Gesetzliche Krankeversicherung (GKV)
Kliniken: Rehabilitation und Anschlussheilbehandlungen
Red 20220101 / 20210420 / 20201216