Beihilfevorschriften in Bund und Ländern

Bundesalimentationsgesetz (BAlimentG)

ACHTUNG Nachzahlung für alle Beamtinnen und Beamten des Bundes wegen amtsangemessener Alimentation

Medienberichten zufolge erhalten die Bundesbeamten mind. 3.000 bis 13.000 Euro an Nachzahlungen bisher nicht verassungskonformer Alimentation. Die Nachzahlungen können erwartet werden von Beamtinnen & Beamte beim Bund  - auch Ruhestandsbeamte & Versorgunghempfänger. Ebenso können die Beamten der Bahn, Post, Telekom und Postbank auf Nachzahlungen hoffen. Auch in etlichen Ländern werden Beamtinnen und Beamte auf Nachzahlungen hoffen können, u.a. in Berlin und Nordrhein-Westfalen sowie weiteren Ländern.

Ausführliche Informationen finden Sie unter der zum Bundesalimentationsgesetz besten Website im Netz www.bundesalimentationsgesetz.de.

In einer rund 100-seitigen Broschüre des INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte werden wir das Thema Besoldung & Alimentation in Bund und Ländern aufbereiten und dokumentieren. Die Broschüre wird unmittelbar nach dem Beschluss der Bundesregierung zum Gesetzentwurf des Bundesalimentationsgesetzes (BAlimentG) veröffentlicht. Der Beschluss wird im Mai bzw. Juni 2026 erwartet.

In der Broschüre finden Sie alle aktuellen Besoldungstabellen beim Bund, der Bahn, der Post, der Telekom und der Postbank sowie aller Länder. Von besonderem Interesse ist der Entwurf der neuen Tabellen für den Bund ab 01.05.2026 nach der manche Beamtinnen und Beamte rund 500 Euro höhere Dienstbezüge erhalten werden (z.B. A 11).

Die Broschüre Besoldung & Alimentation in Bund und Ländern kann hier vorbestellt bzw. bestellt werden
>>>zur (Vor)Bestellung Für Mehrfachbesteller aus Gewerkschaften, Verbänden und Behörden zum Vorzugspreis..


 

 

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Aktuelles: Die Zehnte Änderungsverordnung ist am 01. April 2024 in Kraft getreten.

Das BMI hat ein Einführungsrundschreiben zur 10. Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Bundesbeihilfeverordnung – BBhV) übersandt, dieses wir gerne zur Verfügung stellen.

>>> Mehr Informationen zur 10. Änderungsverodnung der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)

Pauschale Beihilfe:

Baden-Württemberg plant ein Gesetz zur Einführung einer pauschalen Beihilfe, das ab 01.01.2023 in Kraft treten soll. Mit Baden-Württemberg wird das sechste Land die sogenannte pauschale Beihilfe einführen. Mit Beginn des Jahres 2023 soll es dort für Beamte, Beamtenanwärter, Richter und Versorgungsempfänger möglich sein, zwischen der klassischen Beihilfe oder pauschalen Beihilfe entscheiden zu können. Die Entscheidung ist freiwillig. Diejenigen, die sich vom Gesetz etwas versprechen, werden sich noch wundern, wieviel Beamtinnen und Beamte sich nicht für die neue Option entscheiden werden. "Zu schwer wiegen, die deutlichen Vorteile der klassischen Beihilfe, meint Beamten-Experte Uwe Tillmann vom INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst. Der INFO-SERVICE informiert die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes und privatisierten Sektors seit mehr als 25 Jahren über die wichtigsten Themen im Arbeitsrecht, Tarifrecht und Beamtenrecht.

 

Beihilfevorschriften in Bund und Ländern

- Allgemeines zum Beihilferecht

- Ausland und Beihilfe

- Aufwendungen bei Krankheit

- Geburten (beihilfefähigen Aufwendungen)

- Krankenhausaufenthalt (Checkliste)

- Rehabilitation (stationäre und ambulante Rehabilitationsmaßnehmen)

- Vorsorge- und Früherkennung

- Zahnärztliche Leistungen 

 

Vorschriften zur Beihilfe des Bundes und der Länder

Private Krankenversicherungen:
AXA / DBV (Deutsche Beamtenversicherung) I Debeka Kankenversicherung I HUK-COBURG Krankenversicherung I NÜRNBERGER I SIGNAL IDUNA I

Gesetzliche Krankeversicherung (GKV)

Pflegeversicherung

Kliniken: Rehabilitation und Anschlussheilbehandlungen


Exklusivangebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro (inkl. MwSt.)

Der INFO-SERVICE Öffentliche Dienst/Beamte informiert seit dem Jahr 1997 die Beschäftigten im öffentlichen Dienst zu wichtigen Themen rund um Einkommen, Arbeitsbedingungen , u.a. Beihilfevorschriften. Auf dem USB-Stick (32 GB) sind drei Ratgeber & fünf e-Books aufgespielt. Ebenfalls verfügbar sind OnlineBücher Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht in Bund und Ländern sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Die eBooks sind besonders kom-fortabel, denn mit den VerLINKungen kommt man direkt auf die gewünschte Website: 5 eBooks Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öff. Sektor und Frauen im öffentlichen Dienst. >>>zur Bestellung


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