Das Beihilferecht ist nicht bundeseinheitlich geregelt. In Bund und Ländern bestehen unterschiedliche Regelungen. Zwar orientieren sich víele Länder an den Beihilfevorschriften des Bundes (BhV), dennoch bestehen hinsichtlich der Beihilfe teilweise erhebliche Abweichungen.
Wir bieten Ihnen daher in dieser Rubrik die jeweiligen Vorschriften zur Beihilfe des Bundes und in den Ländern (u.a. Beihilfeverordnungen): .
Bundesbereich
Beihilfeverordnung des Bundes mit den allgemeinen Verwaltungsvorschriften (BBhV)
Länder
Baden-Württemberg
Beihilfeverordnung für Baden-Württemberg
Freistaat Bayern
Berlin
Brandenburg
Beihilfeverordnung für das Land Brandenburg
Freie- und Hansestadt Bremen
Freie- und Hansestadt Hamburg
Hamburgische Beihilfeverordnung
Mecklenburg-Vorpommern
Beihilfeverordnung für Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Niedersächsische Beihilfeverordnung
Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-westfälische Beihilfeverordnung
Rheinland-Pfalz
Rheinland-pfälzische Beihilfeverordnung
Saarland
Saarländische Beihilfeverordnung
Freistaat Sachsen
Beihilfevorschriften für Sachsen
Sachsen-Anhalt
Beihilfevorschriften für Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Beihilfeverordnung für Schleswig-Holstein
Thüringen