Rechtsvorschriften zur Beihilfe

 

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Das Beihilferecht ist nicht bundeseinheitlich geregelt. In Bund und Ländern bestehen unterschiedliche Regelungen. Zwar orientieren sich víele Länder an den Beihilfevorschriften des Bundes (BhV), dennoch bestehen hinsichtlich der Beihilfe teilweise erhebliche Abweichungen.

Wir bieten Ihnen daher in dieser Rubrik die jeweiligen Vorschriften zur Beihilfe des Bundes und in den Ländern (u.a. Beihilfeverordnungen): .

Bundesbereich

Beihilfeverordnung des Bundes mit den allgemeinen Verwaltungsvorschriften (BBhV) 

 

Länder 

Baden-Württemberg  

Beihilfeverordnung für Baden-Württemberg 

Freistaat Bayern  

Bayerische Beihilfeverordnung 

Berlin 

Beihilfeverordnung Berlin 

Brandenburg 

Beihilfeverordnung für das Land Brandenburg 

Freie- und Hansestadt Bremen 

Bremische Beihilfeverordnung 

 

Freie- und Hansestadt Hamburg 

Hamburgische Beihilfeverordnung 

 

Mecklenburg-Vorpommern 

Beihilfeverordnung für Mecklenburg-Vorpommern 

 

Niedersachsen 

Niedersächsische Beihilfeverordnung 

 

Nordrhein-Westfalen 

Nordrhein-westfälische Beihilfeverordnung 

 

Rheinland-Pfalz 

Rheinland-pfälzische Beihilfeverordnung 

Saarland  

Saarländische Beihilfeverordnung 

Freistaat Sachsen 

Beihilfevorschriften für Sachsen 

Sachsen-Anhalt 

Beihilfevorschriften für Sachsen-Anhalt 

Schleswig-Holstein

Beihilfeverordnung für Schleswig-Holstein 

Thüringen 

Beihilfeverordnung für Thüringen 


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