Beihilfevorschriften: Depressionen

Effektiv und erfolgreich werben: Rund 200 beihilfefähigen Kliniken nutzen unsere Möglichkeiten beim Anzeigenmarketing. Für nur 160 Euro (zzgl. MwSt.) können Kliniken das erfolgreiche und kostengünstige Beihilfe-Doppelpack (Bucheintrag & Internetpräsenz) buchen. Hier finden Sie mehr Informationen 

Zur Übersicht "Indikationen von beihilfefähigen Kliniken"

 

Indikationen und Schwerpunkte von beihilfefähigen Kliniken:
Depressionen 

Depressionen       

Fehlendes Selbstvertrauen, Konzentrationsschwierigkeiten, Traurigkeit, Angst, sich mehr und mehr aus seinem sozialen Umfeld zurückziehen, Desinteresse und auch Selbstmordgedanken gehören zu den Symptomen, die eine Depression kennzeichnen. Dauern mehrere Symptome davon länger als zwei Wochen an, spricht man von einer depressiven Erkrankung. Die Ursachen einer Depression sind sehr unterschiedlich, sie können psychologischer Natur, aber auch eine genetische Veranlagung sein. Häufige Ursachen sind stark belastende Lebensumstände, negativer Stress über einen lang andauernden Zeitraum, Arbeitslosigkeit, der Verlust eines geliebten Menschen, nicht verarbeitete und traumatische Erlebnisse in der Vergangenheit, Alkoholabhängigkeit, etc. Wie schwerwiegend eine Depression ist, hängt individuell vom Betroffenen ab.

 

Unsere Klinik-TIPPs weiterführende Informationen
   Klinik am schönen Moos in Bad Saulgau >>>zur Website der Klinik am schönen Moos
   Median-Kliniken >>>zur Website der Median Kliniken
   Parkland-Klinik in Bad Wildungen >>>zur Website der Parkland-Klinik
   Klinik am Leisberg in Baden-Baden >>>zur Website der Klinik am Leisberg
   Schlossklinik Pröbsting in Borken >>>zur Website der Schlossklinik Pröbsting
   Klinik Möhnesee in Möhnesee >>>zur Website der Klinik-Möhnesee
   Klinik My Way >>>zur Website der Myway-Klinik
   Klinik Tecklenburger Land in Tecklenburg >>>zur Website der Klinik Tecklenburger Land

 


Red GV 20211006

 

 

mehr zu: Indikationen von Kliniken
Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.beihilfevorschriften.de © 2024