Beihilfevorschriften: Akupunktur

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Indikationen und Schwerpunkte von beihilfefähigen Kliniken:
Akupunktur  

Nadeltherapie       

Die Akupunktur, eine wichtige chinesische Heilmethode, wird von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und führenden Akupunkturgesellschaften für viele Krankheitsbilder empfohlen. In vielen Fällen ist die „Nadeltherapie“ genauso wirksam, vielleicht sogar wirksamer, wie westliche Therapien. Grundsätzlich aber gilt: Akupunktur kann heilen, was gestört ist, sie kann aber nicht „reparieren“, was bereits zerstört ist. Beispiel: Sie kann bei einer Gelenkerkrankung mit Knorpelschädigungen den Verlust des Knorpels nicht rückgängig machen, aber Akupunktur kann die damit verbundenen Schmerzen an Bändern, Muskeln oder der Gelenkkapsel deutlich verringern. Durch das kompetente Setzen der Nadeln schwillt das Gewebe ab, wird besser durchblutet, Gelenk und Muskulatur werden beweglicher und trainierbarer – der Schmerz lässt nach. Die Deutsche Ärztegesellschaft für Akupunktur nennt auf ihrer Internetseite Fälle, in denen Akupunktur helfen kann, z.B. bei akuten und chronischen Schmerzen, Erkrankungen des Bewegungsapparats,
neurologischen Krankheiten, Erkrankungen der Atemwege, vegetativen Störungen, Sucht-, Haut- oder Augenkrankheiten, bei Allergien oder Erkrankungen des Verdauungssystems.        

 

Unsere Klinik-TIPPs weiterführende Informationen
   Klinik Rosenhof in Bad Birnbach >>>zur Website der Klinik-Rosenhof

 


Red GV 20211006

 

 

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