Beihilfevorschriften: AHB

Effektiv und erfolgreich werben: Rund 200 beihilfefähigen Kliniken nutzen unsere Möglichkeiten beim Anzeigenmarketing. Für nur 160 Euro (zzgl. MwSt.) können Kliniken das erfolgreiche und kostengünstige Beihilfe-Doppelpack (Bucheintrag & Internetpräsenz) buchen. Hier finden Sie mehr Informationen 

Zur Übersicht "Indikationen von beihilfefähigen Kliniken"

 

Indikationen und Schwerpunkte von beihilfefähigen Kliniken:
AHB 

Anschlussheilbehandlung       

Die Anschlussheilbehandlung (auch Anschlussrehabilitation) ist eine medizinische Reha bi li tationsmaßnahme, die im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt durchgeführt wird. Sie kann ambulant, stationär oder teilstationär durchgeführt werden. Geht der Anschluss heil behandlung eine Operation voraus, so muss sie spätestens zwei Wochen nach Entlassung aus der Akutklinik beginnen. Geht der Anschlussheilbehandlung eine Bestrahlungsbehandlung voraus, so muss sie spätestens 6 Wochen nach Bestrahlungsende beginnen. Wurde die Bestrahlung im Bereich des Kopfes oder des Halses durchgeführt, so muss die Anschlussheilbehandlung spätestens 10 Wochen nach Bestrahlungsende beginnen. Beantragt wird sie durch das Krankenhaus, dort durch den behandelnden Krankenhausarzt oder den Sozialdienst. Bei ambulanter Vorbehandlung, z. B. Bestrahlung, rrfolgt die Beantragung durch den behandelnden Strahlentherapeuten.
Die stationäre Anschlussheilbehandlung dauert in der Regel drei Wochen und kann bei schweren Erkrankungen und nach Operationen (z.B. Krebs, Schlaganfall, Herzoperationen) und nach Unfällen durchgeführt werden.
Kostenträger sind entweder die Deutsche Rentenversicherung oder die Krankenkasse. Im Falle einer privaten Krankentagegeldversicherung kommt nach einem Urteil des Landgerichts Hildesheim vom 05.07.2005 – 3 O 114/05 - entgegen der Ansicht mancher privaten Krankentagegeldversicherung – eine Inanspruchnahme der privaten Krankentagegeldversicherung in Frage.
Ebenso wie bei einem Krankenhausaufenthalt ist pro Tag einer Anschlussheilbehandlung ein Zuzahlung von 10 Euro zu leisten. Die Zuzahlung ist auf maximal 28 Tage im Kalenderjahr begrenzt. Zuzahlungen, die im gleichen Jahr bereits an ein Krankenhaus geleistet wurden, werden angerechnet.        

 

Unsere Klinik-TIPPs weiterführende Informationen
   Fachklinikum Sachsenhof in Bad Elster >>>zur Website des Fachklinikum-Sachsenhof
   Medical Park Kliniken >>>zur Website der Medical Park-Kliniken
   Salztal Klinik in Bad Soden-Salmünster >>>zur Website der Salztal Klinik
   Falkenstein-Klinik in Bad Schandau >>>zur Website der Falkenstein-Klinik
   Kirnitzschtal-Klinik in Bad Schandau >>>zur Website der Kirnitzschtal-Klinik
   Breisgau-Klinik in Bad Krozingen >>>zur Website der Breisgau-Klinik
   ELFENMAAR-Klinik in Bad Bertrich >>>zur Website der Elfenmaar-Klinik
   Espan Klinik in Bad Dürrheim >>>zur Website der Espan-Klinik
   Gesundheitszentrum in Bad Waldliesborn >>>zur Website der Klinik Bad-Waldliesborn
   MEDICLIN Kraichgau-Klinik in Bad Rappenau >>>zur Website der Kraichgau-Klinik
   Gesundheitszentren Nordschwarzwald in Waldbronn >>>zur Website der Gesundheitszentren-Nordschwarzwald

 


Red GV 20211006

 

 

mehr zu: Indikationen von Kliniken
Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.beihilfevorschriften.de © 2024