Beihilfevorschriften: Akne

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Indikationen und Schwerpunkte von beihilfefähigen Kliniken:

Akne       

Akne zählt zu den meist verbreiteten Hautkrankheiten. Hauptsächlich Jugendliche können ein Lied davon singen, wie lästig sie ist und wie viele Salben, Cremes, Tinkturen als Gegenmittel in der Werbung angepriesen werden. Tatsächlich aber gibt es kein
Wundermittel gegen Akne. Sie verschwindet im allgemeinen auch von selbst wieder, wenn sich der Hormonhaushalt eingependelt hat. Die für Akne typischen Pickel und Pusteln entstehen durch entzündete Talgdrüsen, hauptsächlich im Gesicht, Nacken, Dekollete, am Rücken, unter den Achseln, an den Oberschenkeln. Während die
gewöhnliche Akne meist von selbst ausheilt, kann es insbesondere bei Frauen manchmal bis zum 40. Lebensjahr dauern, bis Pickel und Mitesser der Vergangenheit angehören. Betroffene können allerdings den Verlauf einer Akne teilweise selbst beeinflussen:
Eine frühzeitige und angemessene Behandlung, die der Hautarzt Diagnose vorschlägt, kann Narbenbildung und Komplikationen verhindern. Versuche, Pickel auszudrücken oder Mitesser durch intensives Reinigen und Desinfizieren der Haut zu bekämpfen, sie
zu überschminken, kann dagegen die Akne verschlimmern. Es ist auch nicht erwiesen, dass die Ernährung Einfluss auf den Verlauf der Akne hat, bzw. dass bestimmte Nahrungsmittel wie Schokolade sie fördern oder verschlimmern.        

 

Unsere Klinik-TIPPs weiterführende Informationen
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Red GV 20211006

 

 

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