Beihilfevorschriften: Heilfasten

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Indikationen und Schwerpunkte von beihilfefähigen Kliniken:

Heilfasten

Das Fasten hat eine lange Tradition. Bekanntlich ist im Islam das jährliche Fasten während des Fastenmonats Ramadan ein verpflichtendes Glaubensbekenntnis. Mit dem heutigen Heilfasten in unserem Kulturkreis möchten wir unserem Körper etwas Gutes tun und zu uns selbst finden. Der Verzicht auf Nahrung über einige Zeit hinweg ist zudem ein effektiver Weg zur Gewichtsreduzierung oder auch zur Gewichtskontrolle.

Doch allein darauf sollte das Heilfasten nicht reduziert werden. Es bringt neue Effekte und überraschende Erfahrungen mit sich. Wenn der Entschluss feststeht, eine Fastenkur einzulegen, sollten Unsicherheiten mit dem Arzt abgeklärt werden.

Danach ist zu beachten: Nach dm Entlastungstag mit leichter Kost wird der Körper von Essen auf ausschließlich Trinken umgestellt. Der Darm wird gereinigt und entleert, der Körper kann entgiften. Anfängliches Unwohlsein wird von Tag zu Tag besser und auch das Hungergefühl geht zurück. Bald tritt es gar nicht mehr auf. Da es sich beim Heilfasten um eine Ernährungstherapie handelt, bei der die Nahrungsmittel in Art und Menge für ein bis drei Wochen reduziert werden und - je nach Fastenmethode - nur Flüssigkeit und z.B. Obst oder Suppe getrunken und gegessen wird, sollten in dieser Zeit ausreichend hochwertige Vitamine und vitalstoffreiche Produkte auf dem Speiseplan nicht fehlen. Die verschiedenen Methoden des Fastens oder Heilfastens sind: Saftfasten, Eiweißergänztes Fasten, Molkefasten, Teefasten, Schrothkur, Basenfasten. Wofür auch immer Sie sich entscheiden, beraten Sie sich zuvor mit Ihrem Arzt und versorgen Sie sich mit entsprechender Lektüre.

 

  

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Red GV 20211020

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