Beihilfevorschriften: Chronische Schmerzen

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Indikationen und Schwerpunkte von beihilfefähigen Kliniken:
Chronische Schmerzen  

   

Chronische Schmerzen treten vor allem im Kopfbereich (wie Migräne, Spannungskopfschmerzen, Gesichtsschmerzen) sowie am Rücken auf. Wann man von chronischen Schmerzen spricht, ist noch nicht eindeutig festgelegt, einige sagen, wenn die Schmerzen bereits länger als drei Monate andauern, andere – hier jedoch die meisten – wenn sie länger als sechs Monate andauern. Über 50% der Bevölkerung leiden unter Schmerzen, ca. acht Millionen davon an schweren chronischen Schmerzen.        

 

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Red GV 20211006

 

 

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