Gesetzliche Krankenversicherung Übersicht § 301 bis § 422

 

 

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Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)


Das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Krankenversicherung – (Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477, 2482), zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 16. August 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 217) geändert.

 

Erster Titel
Übermittlung von Leistungsdaten 
§ 301 Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen

§ 301a Abrechnung der Hebammen und der von ihnen geleiteten Einrichtungen

§ 302 Abrechnung der sonstigen Leistungserbringer

§ 303 Ergänzende Regelungen

Zweiter Titel
Datentransparenz
§ 303a Wahrnehmung der Aufgaben der Datentransparenz; Verordnungsermächtigung

§ 303b Datenzusammenführung und -übermittlung

§ 303c Vertrauensstelle

§ 303d Forschungsdatenzentrum

§ 303e Datenverarbeitung

§ 303f Gebührenregelung; Verordnungsermächtigung

Dritter Abschnitt
Datenlöschung, Auskunftspflicht
§ 304 Aufbewahrung von Daten bei Krankenkassen, Kassenärztlichen Vereinigungen und Geschäftsstellen der Prüfungsausschüsse

§ 305 Auskünfte an Versicherte

§ 305a Beratung der Vertragsärzte

§ 305b Veröffentlichung der Jahresrechnungsergebnisse

Elftes Kapitel
Telematikinfrastruktur

Erster Abschnitt
Anforderungen an die Telematikinfrastruktur

§ 306 Telematikinfrastruktur

§ 307 Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeiten

§ 308 Vorrang von technischen Schutzmaßnahmen
 
§ 309 Protokollierung

Zweiter Abschnitt
Gesellschaft für Telematik
Erster Titel
Aufgaben, Verfassung und Finanzierung der Gesellschaft für Telematik

§ 310 Gesellschaft für Telematik

§ 311 Aufgaben der Gesellschaft für Telematik

§§ 311a und 311b (weggefallen)

§ 312 Aufträge an die Gesellschaft für Telematik

§ 313 Elektronischer Verzeichnisdienst der Telematikinfrastruktur
 
§ 314 Informationspflichten der Gesellschaft für Telematik

§ 315 Verbindlichkeit der Beschlüsse der Gesellschaft für Telematik

§ 316 Finanzierung der Gesellschaft für Telematik; Verordnungsermächtigung

Zweiter Titel
Beirat der Gesellschaft für Telematik

§ 317 Beirat der Gesellschaft für Telematik
 
§ 318 Aufgaben des Beirats

Dritter Titel
Schlichtungsstelle der Gesellschaft für Telematik

§ 319 Schlichtungsstelle der Gesellschaft für Telematik

§ 320 Zusammensetzung der Schlichtungsstelle; Finanzierung

§ 321 Beschlussfassung der Schlichtungsstelle

§ 322 Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit über die Schlichtungsstelle

Dritter Abschnitt
Betrieb der Telematikinfrastruktur

§ 323 Betriebsleistungen

§ 324 Zulassung von Anbietern von Betriebsleistungen

§ 325 Zulassung von Komponenten und Diensten der Telematikinfrastruktur

§ 326 Verbot der Nutzung der Telematikinfrastruktur ohne Zulassung oder Bestätigung

§ 327 Weitere Anwendungen der Telematikinfrastruktur; Bestätigungsverfahren

§ 328 Gebühren und Auslagen; Verordnungsermächtigung

§ 329 Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die Funktionsfähigkeit und Sicherheit der Telematikinfrastruktur

§ 330 Vermeidung von Störungen der informationstechnischen Systeme, Komponenten und Prozesse der Telematikinfrastruktur
 
§ 331 Maßnahmen zur Überwachung des Betriebs zur Gewährleistung der Sicherheit, Verfügbarkeit und Nutzbarkeit der Telematikinfrastruktur

§ 332 Anforderungen an die Wartung von Diensten

§ 332a Unzulässige Beschränkungen durch Anbieter und Hersteller informationstechnischer Systeme für die vertragsärztliche Versorgung, die vertragszahnärztliche Versorgung, die pflegerische Versorgung, für Krankenhäuser und Apotheken sowie für Vorsorgeeinrichtungen und Rehabilitationseinrichtungen

§ 332b Rahmenvereinbarungen mit Anbietern und Herstellern informationstechnischer Systeme

§ 333 Überprüfung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

Fünfter Abschnitt
Anwendungen der Telematikinfrastruktur
Erster Titel
Allgemeine Vorschriften

§ 334 Anwendungen der Telematikinfrastruktur

§ 335 Diskriminierungsverbot

§ 336 Zugriffsrechte der Versicherten

§ 337 Recht der Versicherten auf Verarbeitung von Daten sowie auf Erteilung von Zugriffsberechtigungen auf Daten

§ 338 Komponenten zur Wahrnehmung der Versichertenrechte

§ 339 Voraussetzungen für den Zugriff von Leistungserbringern und anderen zugriffsberechtigten Personen

§ 340 Ausgabe von elektronischen Heilberufs- und Berufsausweisen sowie von Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen

Zweiter Titel
Elektronische Patientenakte

§ 341 Elektronische Patientenakte

Erster Untertitel
Angebot und Einrichtung der elektronischen Patientenakte

§ 342 Angebot und Nutzung der elektronischen Patientenakte

§ 343 Informationspflichten der Krankenkassen
 
§ 344 Einwilligung der Versicherten und Zulässigkeit der Datenverarbeitung durch die Krankenkassen und Anbieter der elektronischen Patientenakte

§ 345 Angebot und Nutzung zusätzlicher Inhalte und Anwendungen

Zweiter Untertitel
Nutzung der elektronischen Patientenakte durch den Versicherten

§ 346 Unterstützung bei der elektronischen Patientenakte

§ 347 Anspruch der Versicherten auf Übertragung von Behandlungsdaten in die elektronische Patientenakte durch Leistungserbringer

§ 348 Anspruch der Versicherten auf Übertragung von Behandlungsdaten in die elektronische Patientenakte durch Krankenhäuser

§ 349 Anspruch der Versicherten auf Übertragung von Daten aus Anwendungen der Telematikinfrastruktur nach § 334 und von elektronischen Arztbriefen in die elektronische Patientenakte

§ 350 Anspruch der Versicherten auf Übertragung von bei der Krankenkasse gespeicherten Daten in die elektronische Patientenakte

§ 351 Übertragung von Daten aus der elektronischen Gesundheitsakte und aus Anwendungen nach § 33a in die elektronische Patientenakte

Dritter Untertitel
Zugriff von Leistungserbringern auf Daten in der elektronischen Patientenakte

§ 352 Verarbeitung von Daten in der elektronischen Patientenakte durch Leistungserbringer und andere zugriffsberechtigte Personen

§ 353 Erteilung der Einwilligung

Vierter Untertitel
Festlegungen für technische Voraussetzungen und semantische und syntaktische Interoperabilität von Daten

§ 354 Festlegungen der Gesellschaft für Telematik für die elektronische Patientenakte

§ 355 Festlegungen für die semantische und syntaktische Interoperabilität von Daten in der elektronischen Patientenakte, des elektronischen Medikationsplans, der elektronischen Notfalldaten und der elektronischen Patientenkurzakte

Dritter Titel
Erklärungen des Versicherten zur Organ- und Gewebespende sowie Hinweise auf deren Vorhandensein und Aufbewahrungsort

§ 356 Zugriff auf Hinweise der Versicherten auf das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort von Erklärungen zur Organ- und Gewebespende

Vierter Titel
Hinweis des Versicherten auf das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort von> Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen

§ 357 Zugriff auf Hinweise der Versicherten auf das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort von Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen

Fünfter Titel
Elektronischer Medikationsplan und elektronische Notfalldaten

§ 358 Elektronische Notfalldaten, elektronische Patientenkurzakte und elektronischer Medikationsplan

§ 359 Zugriff auf den elektronischen Medikationsplan, die elektronischen Notfalldaten und die elektronische Patientenkurzakte

Sechster Titel
Übermittlung ärztlicher Verordnungen

§ 360 Elektronische Übermittlung und Verarbeitung vertragsärztlicher elektronischer Verordnungen

§ 361 Zugriff auf ärztliche Verordnungen in der Telematikinfrastruktur

§ 361a Einwilligungsbasierte Übermittlung von Daten aus vertragsärztlichen elektronischen Verordnungen; Verordnungsermächtigung

Siebter Titel
Nutzung der Telematikinfrastruktur durch weitere Kostenträger und durch das Zentrale Vorsorgeregister

§ 362 Nutzung von elektronischen Gesundheitskarten oder digitalen Identitäten für Versicherte von Unternehmen der privaten Krankenversicherung, der Postbeamtenkrankenkasse, der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten, für Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei oder für Soldaten der Bundeswehr

§ 362a Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte bei Krankenbehandlung der Sozialen Entschädigung nach dem Vierzehnten Buch

§ 362b Nutzung der Telematikinfrastruktur durch das Zentrale Vorsorgeregister

Achter Titel
Verfügbarkeit von Daten aus Anwendungen der Telematikinfrastruktur für Forschungszwecke

§ 363 Verarbeitung von Daten der elektronischen Patientenakte zu Forschungszwecken

Sechster Abschnitt
Telemedizinische Verfahren

§ 364 Vereinbarung über technische Verfahren zur konsiliarischen Befundbeurteilung von Röntgenaufnahmen

§ 365 Vereinbarung über technische Verfahren zur Videosprechstunde in der vertragsärztlichen Versorgung

§ 366 Vereinbarung über technische Verfahren zur Videosprechstunde in der vertragszahnärztlichen Versorgung

§ 367 Vereinbarung über technische Verfahren zu telemedizinischen Konsilien

§ 367a Vereinbarung über technische Verfahren bei telemedizinischem Monitoring

§ 368 Vereinbarung über ein Authentifizierungsverfahren im Rahmen der Videosprechstunde

§ 369 Prüfung der Vereinbarungen durch das Bundesministerium für Gesundheit

§  370 Entscheidung der Schlichtungsstelle

§ 370a Unterstützung der Kassenärztlichen Vereinigungen bei der Vermittlung telemedizinischer Angebote durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung, Verordnungsermächtigung

Siebter Abschnitt
Anforderungen an Schnittstellen in informationstechnischen Systemen

§ 371 Integration offener und standardisierter Schnittstellen in informationstechnische Systeme

§ 372 Festlegungen zu den offenen und standardisierten Schnittstellen für informationstechnische Systeme in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung

§ 373 Festlegungen zu den offenen und standardisierten Schnittstellen für informationstechnische Systeme in Krankenhäusern und in der pflegerischen Versorgung; Gebühren und Auslagen; Verordnungsermächtigung

§ 374 Abstimmung zur Festlegung sektorenübergreifender einheitlicher Vorgaben

§ 374a Integration offener und standardisierter Schnittstellen in Hilfsmitteln und Implantaten

§ 375 Verordnungsermächtigung

Achter Abschnitt
Finanzierung und Kostenerstattung

§ 376 Finanzierung

§ 377 Finanzierung der den Krankenhäusern entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten

§ 378 Finanzierung der den an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringern entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten

§ 379 Finanzierung der den Apotheken entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten

§ 380 Finanzierung der den Hebammen, Physiotherapeuten und anderen Heilmittelerbringern, Hilfsmittelerbringern, zahntechnischen Laboren, Erbringern von Soziotherapie nach § 37a sowie weiteren Leistungserbringern entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten

§ 381 Finanzierung der den Vorsorgeeinrichtungen und Rehabilitationseinrichtungen entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten
 
§ 382 Erstattung der dem Öffentlichen Gesundheitsdienst entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten

§ 383 Erstattung der Kosten für die Übermittlung elektronischer Briefe in der vertragsärztlichen Versorgung

Zwölftes Kapitel
Förderung von offenen Standards und Schnittstellen; Nationales
Gesundheitsportal
§ 384 Begriffsbestimmungen
 
§ 385 Interoperabilitätsverzeichnis

§ 386 Beratung durch Experten

§ 387 Aufnahme von Standards, Profilen und Leitfäden der Gesellschaft für Telematik
 
§ 388 Aufnahme von Standards, Profilen und Leitfäden für informationstechnische Systeme im Gesundheitswesen
 
§ 389 Empfehlung von Standards, Profilen und Leitfäden von informationstechnischen Systemen im Gesundheitswesen als Referenz
 
§ 390 Beachtung der Festlegungen und Empfehlungen bei Finanzierung aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung
 
§ 391 Beteiligung der Fachöffentlichkeit
 
§ 392 Informationsportal
 
§ 393 Geschäfts- und Verfahrensordnung für das Interoperabilitätsverzeichnis
 
§ 394 Bericht über das Interoperabilitätsverzeichnis
 
§ 394a Verordnungsermächtigung

§ 395 Nationales Gesundheitsportal

Dreizehntes Kapitel
Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 396 Zusammenarbeit zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten

§ 397 Bußgeldvorschriften

§ 398 Strafvorschriften

§ 399 Strafvorschriften

Vierzehntes Kapitel
Überleitungsregelungen aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands

§ 400 Versicherter Personenkreis

§ 401 Leistungen

§ 402 Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern

Fünfzehntes Kapitel
Weitere Übergangsvorschriften

§ 403 Beitragszuschüsse für Beschäftigte

§ 404 Standardtarif für Personen ohne Versicherungsschutz

§ 405 Übergangsregelung für die knappschaftliche Krankenversicherung

§ 406 Übergangsregelung zum Krankengeldwahltarif

§ 407 Übergangsregelung für die Anforderungen an die strukturierten Behandlungsprogramme nach § 137g Absatz 1

§ 408 Bestandsbereinigung bei der freiwilligen Versicherung

§ 409 Übergangsregelung zur Neuregelung der Verjährungsfrist für die Ansprüche von Krankenhäusern und Krankenkassen

§ 410 Übergangsregelung zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der Kassenärztlichen Bundesvereinigungen, der unparteiischen Mitglieder des Beschlussgremiums des Gemeinsamen Bundesausschusses, der Vorstandsmitglieder des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen und des Geschäftsführers des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen sowie von dessen Stellvertreter
 
§ 411 Übergangsregelung für die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung und den Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen

§ 412 Errichtung der Medizinischen Dienste und des Medizinischen Dienstes Bund

§ 413 Übergangsregelung zur Tragung der Beiträge durch Dritte für Auszubildende in einer außerbetrieblichen Einrichtung

§ 414 Übergangsregelung für am 1. April 2020 bereits geschlossene Krankenkassen

§ 415 Übergangsregelung zur Zahlungsfrist von Krankenhausrechnungen, Verordnungsermächtigung

§ 416 Übergangsregelung zur Versicherungspflicht bei praxisintegrierter Ausbildung

§ 417 Versicherung nach § 9 für Ausländerinnen und Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes oder mit entsprechender Fiktionsbescheinigung

§ 418 Übergangsregelung zum Antragsverfahren zur Ausnahme vom Preismoratorium

§ 419 Übergangsregelung zur Besetzung der Vorstände der Kassenärztlichen Vereinigungen und Kassenärztlichen Bundesvereinigungen

§ 420 Übergangsregelung zur Novellierung der vermögensrechtlichen Vorschriften

§ 421 Übergangsregelung zur Vergütung von pharmazeutischem Großhandel und von Apotheken für die Abgabe von COVID-19-Impfstoff

§ 422 Übergangsregelung zur Vergütung und Abrechnung von Leistungen im Zusammenhang mit der Abgabe von antiviralen Arzneimitteln zur Behandlung von COVID-19-Erkrankungen

§ 423 (weggefallen)

§ 424 Übergangsregelung aus Anlass des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes

§ 425 Evaluierung des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes

 


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Red 20231122

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