Beihilfeverordnung Berlin: § 1 Regelungszweck

 

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Zur Übersicht der Beihilfeverordnung des Landes Berlin:

§ 1 Regelungszweck

Diese Verordnung regelt die Gewährung von Beihilfe in den gesetzlich vorgesehenen Fällen. Die Beihilfe ergänzt die gesundheitliche Eigenvorsorge, die in der Regel aus den laufenden Bezügen zu bestreiten ist.


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