Pflege und Reform der Pflegeversicherung - Übersicht -

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Pflege und Reform der Pflegeversicherung

Die Bundesregierung hat am 30. September 2026 den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) im Kabinett beschlossen. Das Paket soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten und vor allem eine drohende Finanzlücke in Milliardenhöhe abwenden, stößt aber auf massive Kritik von Sozialverbänden wie dem VdK.

Die wichtigsten geplanten Änderungen im Überblick

- Finanzierung & Beiträge:

- Der allgemeine Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung soll bei 3,6 Prozent stabil gehalten werden.

- Der Beitragszuschlag für kinderlose Versicherte steigt ab dem 1. Januar 2027 um 0,3 Prozentpunkte auf 0,9 Prozent.

- Die Beitragsbemessungsgrenze wird analog zur gesetzlichen Krankenversicherung um 300 Euro monatlich angehoben.

- Ab dem 1. Januar 2028 ist zudem ein Beitragszuschlag von 0,52 Prozent für die beitragsfreie Mitversicherung von Ehegatten oder Lebenspartnern vorgesehen (mit Ausnahmen, etwa bei häuslicher Pflege).

Änderungen bei Pflegegraden und Leistungen:

- Für die Pflegegrade 1 bis 3 gelten künftig höhere Schwellenwerte (mehr benötigte Punkte bei der Begutachtung). Für bereits eingestufte Personen gilt ein Besitzstandsschutz.

- Bei Pflegegrad 1 entfällt der monatliche Entlastungsbetrag von 131 Euro.

- Bisherige Einzelleistungen (wie Pflegegeld, Sachleistungen, Verhinderungspflege) sollen teilweise in neue, flexiblere Budgets gebündelt werden (z. B. ein neues Entlastungs- und Sachleistungsbudget sowie ein Sozialraumbudget).

- Prävention und neue Angebote:

- Versicherte ab 60 Jahren erhalten Anspruch auf einen neuen Früherkennungs-Check-up („Check-up 60+“) unter dem Motto „Reha vor Pflege“.

- Ab 2028 soll es Akut-Kurzzeitpflegeplätze und ein neues Überbrückungsbudget für Notsituationen geben.

- Ein digitales „Pflege-Cockpit“ soll ab Mitte 2028 alle Informationen und Anträge an einem zentralen Ort bündeln.

Weiteres Vorgehen (Strukturreform):

Eine neu eingesetzte Pflegestrukturkommission soll bis Ende Januar 2027 Vorschläge für eine grundlegende langfristige Reform erarbeiten. Diese soll nach aktueller Planung am 1. Juli 2027 in Kraft treten.

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Red 20261024  

 

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