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Mindestlöhne in der Pflegebranche
Damit wird wichtige Arbeitab 01.09.2022 besser entlohnt
In der Pflege gelten ab 1. September 2022 höhere Mindestlöhne. Außerdem ist die Entlohnung von Pflegekräften in der Altenpflege mindestens in Tarifhöhe gesetzlich vorgeschrieben. „Die Löhne der Pflegekräfte in den Heimen steigen erheblich und das ist gewollt“, so Bundesgesundheitsminister Lauterbach. Endlich werde ihre wichtige Arbeit besser entlohnt.
Pflegefachkräfte und Pflegekräfte mit einer mindestens einjährigen Ausbildung werden bessergestellt.
Die Mindestlöhne für Pflegekräfte in Deutschland sind zum 1. September 2022 gestiegen. Pflegehilfskräfte erhalten künftig 14,15 Euro brutto pro Stunde, qualifizierte Pflegehilfskräfte mit einer einjährigen Ausbildung 15,25 Euro und Pflegefachkräfte 18,25 Euro. Weitere Erhöhungen folgen zum 1. Mai 2023 und zum 1. Dezember 2023.
Tarifliche Bezahlung in der Altenpflege verpflichtend
Endlich werde diese wichtige Arbeit besser entlohnt, so Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. „Das ist ein später Dank für alle aktiven Pflegekräfte und ein gutes Zeichen an alle, die diesen wichtigen und erfüllenden Beruf ergreifen wollen“, so der Minister. "Die Gesellschaft muss diese Leistung besser honorieren.“
Seit 1. September 2022 ist die Entlohnung von Pflegekräften in der Altenpflege mindestens in Tarifhöhe gesetzlich vorgeschrieben. Eine Pflegeeinrichtung muss, um als solche zugelassen zu sein, entweder selbst tarifgebunden sein oder ihre Pflege- und Betreuungskräfte mindestens in Höhe von in der Region anwendbaren Pflege-Tarifverträgen entlohnen. Im Gegenzug sind die Pflegekassen verpflichtet, die steigenden Lohnaufwendungen bei den Verhandlungen der Vergütung der Pflegeleistungen zu berücksichtigen und damit die Refinanzierung der Tarifbindung oder -orientierung zu gewährleisten.
Um Pflegebedürftige bei den damit einhergehenden höheren Eigenanteilen in der stationären Pflege zu entlasten, wurden diese bereits zum 1. Januar 2022 gestaffelt begrenzt. So erhalten Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 in stationären Einrichtungen – je nach Verweildauer – einen durch die Pflegekassen finanzierten Zuschuss zu ihrem privat zu zahlenden Eigenanteil von 5 bis 70 Prozent.
Mehr bezahlte Urlaubstage
Beschäftigte in der Altenpflege erhalten außerdem mehr Urlaub. In diesem Jahr haben Beschäftigte mit einer 5-Tage-Woche Anspruch auf sieben Tage Mehrurlaub über den gesetzlichen Urlaubsanspruch von 20 Tagen hinaus. Für die Jahre 2023 und 2024 sind es jeweils neun Tage mehr. Für Pflegekräfte, die bereits jetzt einen höheren Urlaubsanspruch haben, gilt das nicht.
Gut 1,2 Millionen Menschen arbeiten in der Altenpflege. Durch die Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche wurde 2021 erstmals ein Mindestlohn für qualifizierte Pflegehilfskräfte und für Pflegefachkräfte festgelegt.
Die Staffelung der Mindestlöhne nach Qualifikationsstufen beruht auf der Empfehlung der letzten Pflegekommission. Neue Mindesanstanforderunegn sind in der Fünfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche festgelegt. Eine Broschüre des Bundesarbeitsministeriums beantwortet Fragen zum Mindestlohn in der Pflege.
Quelle: Bundesregierung vom 1.09.2022
Pflegekommission empfiehlt höhere Mindestentgelte in der Pflege
Auch DRK und VKA stimmen der Empfehlung zur Festlegung von Arbeitsbedingungen und Mindestentgelte der Pflegebeschäftigten zu
Die Pflegekommission, der auch die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) gemeinsam in einer Koalition mit dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) und dem Arbeitgeberverband Pflege e.V. (AGVP) angehört, hat sich auf eine Empfehlung zur Festlegung von Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche geeinigt. Die Koalition hat der Empfehlung der Pflegekommission über die Anhebung der Mindestlöhne der Pflegebeschäftigten ihre Zustimmung erteilt.
Niklas Benrath, Hauptgeschäftsführer der VKA: „Die Beratungen der fünften Pflegekommission fanden unter schwierigen Bedingungen statt. So war das Zeitfenster für die Verhandlungen unangemessen knapp. Auch die in der Pflegekommission gemachten Vorschläge waren teilweise unangemessen. Unterm Strich ist es gut, dass sich die Pflegekommission zu einem Kompromiss durchringen konnte. Dies ist ein deutliches Signal in Richtung derjenigen Pflegekräfte, die nicht von einem stimmigen Gesamtpaket profitieren wie die Beschäftigten in den kommunalen Pflege- und Betreuungseinrichtungen. Maßgabe der VKA war, dass vor dem Hintergrund der erst im April 2022 erfolgenden Erhöhungen der gesetzlichen Mindestentgelte in der Pflegebranche eine lange Laufzeit vereinbart wird – dies ist uns gelungen.“
Ab 1. Mai 2022 sollen die Mindestlöhne in der Pflege in drei Stufen für ungelernte Pflegekräfte, Pflegekräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung sowie Pflegekräfte mit dreijähriger Ausbildung steigen. Zum 1. September 2022 legen die Erhöhungen bei Ungelernten von 12,55 Euro auf 13,70 Euro zu, bei Pflegekräften mit einjähriger Ausbildung von 13,20 Euro auf 14,60 Euro und bei dreijähriger Ausbildung von 15,40 Euro auf 17,10 Euro. Zugleich wurde eine Anhebung des Urlaubsanspruchs der Beschäftigten in der Pflege auf 29 Tage vereinbart. Die Empfehlung der Pflegekommission endet zum 31. Januar 2024.
„Von der Anhebung der Pflegemindestlöhne sind auch die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen betroffen, da dies insgesamt zu höheren Kosten führt. Klar ist, dass solche extremen Steigerungen nicht dauerhaft möglich sind. Mit der Empfehlung sind die kommunalen Arbeitgeber ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung nachgekommen. Einer Debatte um eine Allgemeinverbindlichkeit eines Tarifvertrags für den Pflegebereich ist damit jegliche Grundlage entzogen“, so Niklas Benrath.
Wichtig sei, dass die Pflegekommission sich weiter vor Augen halte, dass sie Empfehlungen für Mindestarbeitsbedingungen in der Altenpflege abgibt. „Die Höhe der Mindestlöhne sollte nicht in das ausgewogene Verhältnis der Regelungen bestehender Tarifverträge eingreifen. Das schädigt das Vertrauen in Tarifverträge insgesamt und ist ein Eingriff in die Tarifautonomie. Sehr kritisch zu sehen sind daher die Äußerungen von ver.di, dass die Empfehlung der Pflegekommission nur ein Zwischenschritt sei und weiterhin die Allgemeinverbindlichkeit des TV-Altenpflege Deutschland angestrebt werde. Das zeigt, dass die Gewerkschaft ver.di an dieser Stelle ein äußerst fragwürdiges Verständnis ihrer Rolle als Sozialpartner im öffentlichen Dienst hat, da die offensichtlich weiterhin gewollte Allgemeinverbindlichkeit weit in den von ver.di selbst vereinbarten TVöD eingreifen würde“, ergänzt Niklas Benrath.
Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist der Spitzenverband der kommunalen Arbeitgeberverbände in Deutschland. Sie regelt die Arbeitsbedingungen für die kommunalen Beschäftigten und schließt Tarifverträge mit den zuständigen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes. Die VKA vertritt fast 10.000 kommunale Arbeitgeber in Deutschland mit mehr als 2,4 Millionen Beschäftigten.
Quelle: Pressemeldung der Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeber (VKA) vom 08.02.2022
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Red 20220329