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Zur Übersicht der Beihilfeverordnung des Landes Baden-Württemberg:
Baden-Württemberg: Verordnung des Finanzministeriums über die Gewährung von Beihilfe in Geburts-, Krankheits-, Pflege- und Todesfällen (Beihilfeverordnung - BVO)
vom 23.10.2025
Es wird verordnet auf Grund von
1. § 78 Absatz 2 des Landesbeamtengesetzes (LBG) vom 9. November 2010 (GBl. S. 793, 794), das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 17. Dezember 2024 (GBl. 2024 Nr. 114, S. 14) geändert worden ist, im Einvernehmen mit dem Innenministerium, und
2. § 8 des Landesrichter- und -staatsanwaltsgesetzes in der Fassung vom 22. Mai 2000 (GBl. S. 504), das zuletzt durch Gesetz vom 25. Juli 2023 (GBl. S. 269) geändert worden ist, und § 78 Absatz 2 LBG:
INHALTSÜBERSICHT
Abschnitt 1:
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Sachlicher Anwendungsbereich
§ 2 Beihilfeberechtigte Personen
§ 3 Berücksichtigungsfähige Personen
§ 4 Konkurrenzen
§ 5 Beihilfefähige Aufwendungen
§ 6 Beihilfeanspruch
§ 7 Zusammentreffen des Beihilfeanspruchs mit anderen Ansprüchen
§ 8 Sonderbestimmungen für Pflichtmitglieder von Krankenkassen nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch
§ 9 Sonderbestimmungen für freiwillige Mitglieder von Krankenkassen nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch
Abschnitt 2:
Aufwendungen in Krankheitsfällen
§ 10 Ärztliche Leistungen
§ 11 Zahnärztliche und kieferorthopädische Leistungen
§ 12 Psychotherapeutische Leistungen
§ 13 Neuropsychologische Therapie
§ 14 Soziotherapie
§ 15 Heilpraktische Leistungen
§ 16 Heilbehandlungen
§ 17 Häusliche Krankenpflege
§ 18 Außerklinische Intensivpflege
§ 19 Komplextherapie, sozialmedizinische Nachsorgemaßnahmen, Leistungen psychiatrischer und psychosomatischer Institutsambulanzen und Leistungen sozialpädiatrischer Zentren sowie integrierte Versorgung
§ 20 Arznei- und Verbandmittel sowie Teststreifen
§ 21 Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle, Körperersatzstücke sowie digitale Gesundheitsanwendungen
§ 22 Brillen und Kontaktlinsen
§ 23 Familien- und Haushaltshilfe
§ 24 Fahrtkosten
§ 25 Auswärtige Unterkunft
§ 26 Kommunikationshilfen für Personen mit Hör- oder Sprachbehinderungen
Abschnitt 3:
Stationäre Leistungen
§ 27 Leistungen in nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäusern
§ 28 Leistungen in nicht nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäusern
§ 29 Wahlleistungen
§ 30 Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit
§ 31 Palliativversorgung
Abschnitt 4:
Beihilfefähige Aufwendungen für Rehabilitationsleistungen und Kuren
§ 32 Stationäre Anschlussheilbehandlungen
§ 33 Stationäre Suchtbehandlungen und ambulante Nachsorge
§ 34 Stationäre Rehabilitationsbehandlungen
§ 35 Ambulante Anschlussheilbehandlungen und ambulante Rehabilitationsbehandlungen
§ 36 Kuren
§ 37 Rehabilitationssport
Abschnitt 5:
Beihilfefähige Aufwendungen in Pflegefällen
§ 38 Feststellung der Pflegebedürftigkeit und Voraussetzungen für Pflegeleistungen
§ 39 Pflegeberatung und Beratungsbesuch
§ 40 Häusliche Pflege, Kombinationspflege, ambulante Wohngruppen
§ 41 Teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege
§ 42 Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege, Versorgung pflegebedürftiger Personen bei Inanspruchnahme von Vorsorge- oder Rehabilitationsleistungen durch die Pflegeperson
§ 43 Pflege in Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen
§ 44 Vollstationäre Pflege
§ 45 Entlastungsbetrag und Umwandlungsanspruch
§ 46 Individuelle Wohnumfeldverbesserung
§ 47 Pflegehilfsmittel
§ 48 Pflegeunterstützungsgeld
§ 49 Digitale Pflegeanwendungen
Abschnitt 6:
Aufwendungen in sonstigen Fällen
§ 50 Schwangerschaft und Geburt
§ 51 Schwangerschaftsabbruch
§ 52 Künstliche Befruchtung
§ 53 Ärztliche Früherkennung und Vorsorge sowie Schutzimpfungen
§ 54 Erste Hilfe und Entseuchung
§ 55 Organspende und andere Spenden
§ 56 Todesfall
§ 57 Aufwendungen im Ausland
§ 58 Aufwendungen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland oder in der Schweiz
§ 59 Aufwendungen außerhalb der Europäischen Union, eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland oder der Schweiz
Abschnitt 7:
Berechnung und Umfang der Beihilfe
§ 60 Berechnung der Beihilfe
§ 61 Bemessungssatz
§ 62 Anrechnung von Leistungen Dritter
§ 63 Härtefall
§ 64 Verfahren
§ 65 Datenschutz
§ 66 Übergangsvorschriften
§ 67 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 Heilpraktische Leistungen
Anlage 2 Beihilfefähige Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle, Körperersatzstücke sowie digitale Gesundheitsanwendungen
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Red 20251023