Bundesbeihilfeverordnung mit Durchführungshinweisen: § 57 Verwaltungsvorschriften

 

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Zur Gesamtübersicht der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)

Bundesbeihilfeverordnung (mit den Durchführungshinweisen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift)

§ 57 Verwaltungsvorschriften
Das Bundesministerium des Innern erlässt Verwaltungsvorschriften zur Durchführung dieser Verordnung.

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur BBhV

57 Zu § 57 Verwaltungsvorschriften
57.1 Die nach dieser Vorschrift zu erlassenden Verwaltungsvorschriften dienen der Vereinheitlichung der Rechtsanwendung. Sie werden im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht.


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