Beihilfenverordnung - Nordrhein-Westfalen

 

 Zu Indikationen von A bis Z und ausgewählten Kliniken 

BEHÖRDEN-ABO mit drei Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht in Bund und Ländern sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern selbst komplizierte Sachverhalte in verständlicher Form.

Das BEHÖRDEN-ABO >>> kann hier bestellt werden


.

Zurück zur Startseite

Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen

Beihilfenverordnung (BVO) von Nordrhein-Westfalen

Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen (Beihilfenverordnung - BVO - des Landes Nordrhein-Westfalen)

Hier finden Sie die >>>tagesaktuelle Fassung der BVO 

Verordnung über Beihilfen in Geburts-, Krankheits-, Pflege- und Todesfällen (Beihilfenverordnung NRW – BVO NRW) 

Inhaltsübersicht 

§ 1 Beihilfeberechtigte Personen 

§ 2 Beihilfefälle

§ 3 Begriff der beihilfefähigen Aufwendungen

§ 4 Beihilfefähige Aufwendungen
in Krankheitsfällen

Link-Tipp: Verzeichnis
der Gutachter gemäß Nummer 2
der Anlage 1 zu § 4 Abs. 1 Nr. 1
Satz 5 BVO

§ 5 Beihilfefähige Aufwendungen
bei dauernder Pflegebedürftigkeit
 

§ 6 Beihilfefähige Aufwendungen
bei Sanatoriumsaufenthalt
 

§ 7 Beihilfefähige Aufwendungen
bei Heilkuren
 

§ 8 Beihilfefähige Aufwendungen
bei nicht rechtswidrigem Schwangerschaftsabbruch und einer durch Krankheit
erforderlichen Sterilisation
sowie bei Empfängnisregelung

§ 9 Beihilfefähige Aufwendungen in Geburtsfällen

§ 10 Beihilfefähige Aufwendungen bei Behandlung im Ausland   

§ 11 Beihilfefähige Aufwendungen
in Todesfällen

§ 12 Bemessung der Beihilfen

§ 12 a Kostendämpfungspauschale

§ 13 Verfahren

§ 14 Gewährung von Beihilfe
an Hinterbliebene und andere
Personen in Todesfällen

§ 15 Besondere Bestimmungen
für die Gemeinden, Gemeindeverbände
und sonstigen der Aufsicht des
Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des
öffentlichen Rechts
 

§ 16 Übergangs- und Schlussvorschriften

.

Anlage 1
Ambulant durchgeführte psychotherapeutische Behandlungen
und Maßnahmen der psychosomatischen
Grundversorgung
(Anlage 1 zu § 4 Abs. 1 Nr. 1 Satz 5)
 

Anlage 2

Anlage 3 Heilbäderverzeichnis (Ausland)

Verzeichnis der Gutachter 

 

.


Besonderes Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro

seit 1997 - also seit mehr als 25 Jahren - informiert der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamtinnen und Beamte zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen der öffentlichen Verwaltung, sowie zur Beihilfe in Bund und Ländern. Insgesamt finden Sie auf dem USB-Stick (32 GB) drei Ratgeber & fünf eBooks, z.B. Tarifrecht für den öffentlichen Dienst (TVöD, TV-L), Nebentätigkeitsrecht für Tarifkräfte und Beamte, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld sowie Frauen im öffentlichen Dienst. Daneben gibt es drei Bücher als PDF: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht in Bund und Ländern sowie Beihilferecht in Bund und Ländern >>>zur Bestellung


Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.beihilfevorschriften.de © 2024