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Zur Übersicht der Beihilfeverordnung
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Anlage 2 zu § 4 Abs. 1 Nr. 10 Satz 11 der
Beihilfenverordnung Nordrhein-Westfalen
Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für Hilfsmittel
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Anlage 2 (zu § 4 Abs. 1 Nr. 10 Satz 11)
Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für Hilfsmittel
Für die Angemessenheit der Aufwendungen für die Anschaffung von Hilfsmitteln gelten die nachfolgenden Regelungen:
1. Blutdruckmessgerät
Als beihilfefähiger Höchstbetrag wird ein Betrag von 80 Euro festgesetzt.
2. Hörgerät
Als beihilfefähiger Höchstbetrag (je Ohr) wird ein Betrag von 1.050 Euro festgesetzt.
Mit diesem Betrag sind sämtliche Nebenkosten bis auf die Kosten einer medizinisch notwendigen Fernbedienung abgegolten.
3. Perücke
Als beihilfefähiger Höchstbetrag wird ein Betrag von 1.050 Euro festgesetzt.
4. Therapiedreirad, Therapietandem, Handy-Bike und Roll-Fiets
Bei der Anschaffung der o.g. Hilfsmittel ist der Beihilfenberechung der Grundpreis der jeweils einfachsten Ausführung des Hilfsmittels zu Grunde zu legen. Von dem Grundpreis ist als Selbstbehalt für die häusliche Ersparnis (Anschaffung eines normalen Fahrrades) für einen Erwachsenen ein Betrag von 500 Euro und für ein Kind (bis 16 Jahre) von 250 Euro in Abzug zu bringen. Auf Grund der jeweiligen Körperbehinderung notwendige Zusatzkosten für Sonderausstattungen sind dem Grundpreis hinzuzurechnen.
5. Blutzuckerteststreifen (Glucose-Teststreifen)
Als beihilfefähiger Höchstbetrag je Teststreifen wird ein Betrag von 0,60 Euro festgesetzt.
Besonderes Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro seit 1997 - also seit mehr als 25 Jahren - informiert der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamtinnen und Beamte zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen der öffentlichen Verwaltung, sowie zur Beihilfe in Bund und Ländern. Insgesamt finden Sie auf dem USB-Stick (32 GB) drei Ratgeber & fünf eBooks, z.B. Tarifrecht für den öffentlichen Dienst (TVöD, TV-L), Nebentätigkeitsrecht für Tarifkräfte und Beamte, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld sowie Frauen im öffentlichen Dienst. Daneben gibt es drei Bücher als PDF: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht in Bund und Ländern sowie Beihilferecht in Bund und Ländern >>>zur Bestellung |