Krankenhausreform

 

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Krankenhausreform 

Die Bundesregierung in Deutschland arbeitet an weitreichenden Reformen im Gesundheitswesen, um die Qualität zu verbessern, Krankenhäuser zu finanzieren und die Finanzierbarkeit der Krankenkassen zu sichern.

Die zentralen Punkte per März/April 2026 sind:Krankenhausreform

(KHVVG)Weiterentwicklung & Anpassung:

Die Ende 2024 beschlossene Krankenhausreform wird angepasst, um praxisnäher zu sein und die Versorgungsqualität zu erhöhen.Finanzierung & Versorgung: Ziel ist die Sicherung der Krankenhauslandschaft, insbesondere im ländlichen Raum, durch erweiterte Ausnahmen und Kooperationsmöglichkeiten.

Strukturen: Krankenhäuser sollen künftig nach Vorhalteleistungen (Leistungsgruppen) vergütet werden, statt rein nach Fallpauschalen. Der Bundesrat hat dem Gesetz zugestimmt.

Anpassungen

Aufgrund hoher Kosten und erwarteter Defizite im Jahr 2027 (ca. 12-14 Mrd. Euro) plant die Regierung Anpassungen, um die Krankenkassen finanziell zu stabilisieren.

Krankenkassen & Gesundheitsreform 2026

Zusatzbeitrag
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) steigt 2026 auf 2,9 Prozentpunkte (ein Anstieg um 0,4 Prozentpunkte).

Leistungskürzungen/Einsparungen:

Eine Expertenkommission prüft Vorschläge zur Senkung der Ausgaben. Im Gespräch ist unter anderem eine Anpassung der Zuzahlungen.

Diskussion um Mitversicherung

Überlegungen zur Abschaffung der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern wurden diskutiert, um Kosten zu decken, sind aber politisch umstritten.#

Strukturmaßnahmen
Eine neue Mindestmenge für Herztransplantationen (zehn Behandlungen pro Jahr) gilt ab dem 1. Januar 2026.


 


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