Beihilfeabrechnung leicht gemacht... MEDIRENTA hat mehr als 40 Jahre Erfahrung

 

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Was ist ein Beihilfeberater?

In letzter Zeit begegnet uns in den Medien und auch auf Senioren- und Gesundheitsmessen immer wieder der Begriff „Beihilfeberater“. Doch was ist eigentlich ein Beihilfeberater, und was genau tut er?

Letztendlich wurde dieser Begriff von der MEDIRENTA aus Berlin geprägt. Denn deren Gründer und Inhaber Bruno Hohn hatte vor rund vierzig Jahren die Idee, für Privatversicherte, Beamte und deren Angehörige, die sich aus welchen Gründen auch immer nicht mehr im Stande sehen, ihre Krankenkostenabrechnungen selbst vorzunehmen, dies als Dienstleistung anzubieten.

Die Definition lautet daher: gerichtlich zugelassener Rechtsdienstleister im Bereich Beihilferecht, Versicherungsrecht und Pflegerecht – kurz Beihilfeberater (siehe auch Wikipedia).

Gerade Beihilfeberechtigte haben hier ja einen deutlich erhöhten Aufwand, verglichen mit gesetzlich Versicherten, und müssen zudem noch in Vorleistung treten. Und wenn der Beihilfeberechtigte selbst plötzlich ausfällt, wissen die Angehörigen oftmals nicht, was sie zu tun haben, und sind heillos überfordert. Genau hier setzt der Komplett-Service der MEDIRENTA an.

MEDIRENTA übernimmt für ihre Mandanten sämtliche Abrechnungsvorgänge mit allen Kostenträgern und  Leistungserbringern, mit den Ärzten, Apotheken, der Beihilfestelle, der Krankenkasse und der Pflegekasse. Die Mandanten schicken dazu einfach alle Unterlagen, Belege, Rechnungen usw. in einem voradressierten Umschlag an die Fachleute in Berlin – alles Weitere wird dort erledigt. Auch die gesamte Korrespondenz bis hin zu außergerichtlichen Widersprüchen gehört zum Spektrum dieser Rechtsdienstleistung.

Diese Tätigkeit lässt sich wohl am besten mit der des Steuerberaters vergleichen, allerdings auf dem Gebiet des Gesundheitswesens. Dieser Komplett-Service ist natürlich besonders sinnvoll für Patienten, die – warum auch immer – mit dem komplizierten Papierkram nicht oder nicht mehr zurechtkommen. Zu diesem Personenkreis gehören in erster Linie
Hilfe- und Pflegebedürftige, aber durchaus auch einige jüngere Beamte, die schlicht keine Lust auf den „Papierkrieg“ haben. Bei der Beauftragung eines Beihilfeberaters stehen folglich die Rechtssicherheit, der Vorsorgeaspekt und/oder die Bequemlichkeit im Vordergrund.

Die Vorteile

Der größte Vorteil der Beauftragung eines Beihilfeberaters liegt sicherlich darin, dass man sicher sein kann, wirklich alles für sich und seine Angehörigen getan zu haben, um sie für den Fall der Fälle – den eigenen Ausfall – abzusichern. Auch die mit der Beauftragung verbundene Abrechnungs- und damit Rechtssicherheit ist nicht zu unterschätzen. Denn wer weiß schon,
was einem z.B. an Hilfsmitteln wirklich zusteht? Und das dritte Argument ist sicherlich einfach das gute Gefühl, sich um diese komplexen Vorgänge nicht mehr kümmern zu müssen.

Die Nachteile

Eigentliche Nachteile sind nicht ersichtlich, aber eine Hürde stellen gerade für die nicht so gut gestellten Kollegen manchmal die Kosten dar, denn natürlich gibt es eine so umfassende Rechtsdienstleistung nicht zum Nulltarif.

 

 
 
 

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