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Verordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Bundesbeihilfeverordnung – BBhV"). Stand: 01. Januar 2021. (mit der 9. ÄndVO)
Aufgrund des § 80 Abs. 4 des Bundesbeamtengesetzes verordnet das Bundesministerium des Innern im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt, dem Bundesministerium der Finanzen, dem Bundesministerium der Verteidigung und dem Bundesministerium für Gesundheit die Bundesbeihilfeverordnung.
Die Fassung der BBvH, die Sie hier finden, hat einen aktuellen Stand (01.01.2021). Als besonderen Service haben wir hinter den jeweiligen Paragrafen den Text der Durchführungshinweise gesetzt (kursiv).
Inhaltsübersicht
Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Regelungszweck
§ 2 Beihilfeberechtigte Personen
§ 3 Beamtinnen und Beamte im Ausland
§ 4 Berücksichtigungsfähige Personen
§ 5 Konkurrenzen
§ 6 Beihilfefähigkeit von Aufwendungen
§ 7 Verweisungen auf das Sozialgesetzbuch
§ 8 Ausschluss der Beihilfefähigkeit
§ 9 Anrechnung von Leistungen
§ 10 Beihilfeanspruch
§ 11 Aufwendungen im Ausland
Kapitel 2
Aufwendungen in Krankheitsfällen
Abschnitt 1
Ambulante Leistungen
§ 12 Ärztliche Leistungen
§ 13 Leistungen von Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern
§ 14 Zahnärztliche Leistungen
§ 15 Implantologische Leistungen
§ 15a Kieferorthopädische Leistungen
§ 15b Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen
§ 16 Auslagen, Material- und Laborkosten
§ 17 Zahnärztliche Leistungen für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf
§ 18 Psychotherapie, psychosomatische Grundversorgung, psychotherapeutische Akutbehandlung
§ 18a Gemeinsame Vorschriften für psychoanalytisch begründete Verfahren, Verhaltenstherapie und Systemische Therapie
§ 19 Psychoanalytisch begründete Verfahren
§ 21 Psychosomatische Grundversorgung
Abschnitt 2
Sonstige Aufwendungen
§ 22 Arznei- und Verbandmittel, Medizinprodukte X
§ 23 Heilmittel
§ 24 Komplextherapie, integrierte Versorgung und Leistungen psychiatrischer und psychosomatischer Institutsambulanzen
§ 25 Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle, Körperersatzstücke
§ 26 Behandlung in zugelassenen Krankenhäusern X
§ 26a Behandlung in nicht zugelassenen Krankenhäusern X
§ 27 Häusliche Krankenpflege, Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit X
§ 28 Familien- und Haushaltshilfe
§ 29 Familien- und Haushaltshilfe im Ausland
§ 30 Soziotherapie
§ 30 a Neuropsychologische Therapie
§ 31 Fahrtkosten
§ 32 Unterkunftskosten
§ 33 Lebensbedrohliche oder regelmäßig tödlich verlaufende Krankheiten
Abschnitt 3
Rehabilitation
§ 34 Anschlussheil- und Suchtbehandlungen
§ 35 Rehabilitationsmaßnahmen
§ 36 Voraussetzungen für Rehabilitationsmaßnahmen
Kapitel 3
Aufwendungen in Pflegefällen
§ 37 Pflegeberatung, Anspruch auf Beihilfe für Pflegeleistungen
§ 38 Anspruchsberechtigte bei Pflegeleistungen
§ 38a Häusliche Pflege X
§ 38b Kombinationsleistungen
§ 38c Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
§ 38d Teilstationäre Pflege
§ 38e Kurzzeitpflege
§ 38f Ambulant betreute Wohngruppen
§ 38g Pflegehilfsmittel und Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes
§ 38h Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegeperson
§ 39 Vollstationäre Pflege
§ 39a Einrichtungen der Behindertenhilfe
§ 39b Aufwendungen bei Pflegegrad 1
§ 40 Palliativversorgung
§ 40a Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase
Kapitel 4
Aufwendungen in anderen Fällen
§ 41 Früherkennungsuntersuchungen und Vorsorgemaßnahmen
§ 42 Schwangerschaft und Geburt
§ 43 Künstliche Befruchtung X
§ 43a Sterilisation, Empfängnisregelung und Schwangerschaftsabbruch X
§ 44 Überführungskosten X
§ 45 Erste Hilfe, Entseuchung, Kommunikationshilfe X
§ 45a Organspende und andere Spenden X
§ 45b Klinisches Krebsregister
Kapitel 5
Umfang der Beihilfe
§ 46 Bemessung der Beihilfe
§ 47 Abweichender Bemessungssatz
§ 48 Begrenzung der Beihilfe
§ 49 Eigenbehalte
§ 50 Belastungsgrenzen
Kapitel 6
Verfahren und Zuständigkeit
§ 51 Bewilligungsverfahren
§ 51a Zahlung an Dritte X
§ 52 Zuordnung von Aufwendungen
§ 53 (weggefallen)
§ 54 Antragsfrist
§ 55 Geheimhaltungspflicht
§ 56 Festsetzungsstellen
§ 57 (weggefallen) X
Kapitel 7
Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 58 Übergangsvorschriften
§ 59 Inkrafttreten
Anlagen der BBhV
Anlage 1 (zu § 6 Absatz 2 BBhV)
Ausgeschlossene und teilweise ausgeschlossene Untersuchungen und Behandlungen
Anlage 2 (zu § 6 Absatz 3 Satz 4 BBhV)
Höchstbeträge für die Angemessenheit der Aufwendungen für Heilpraktikerleistungen
Anlage 3 (zu den §§ 18 bis 21 BBhV)
Ambulant durchgeführte psychotherapeutische Behandlungen und Maßnahmen der psychosomatischen Grundversorgung
Anlage 4 (zu § 22 Absatz 1 BBhV)
Beihilfefähige Medizinprodukte
Anlage 5 (zu § 22 Absatz 2 Nummer 1 BBhV)
Arzneimittel, die überwiegend der Erhöhung der Lebensqualität dienen
Anlage 6 (zu § 22 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe c) BBhV
Beihilfefähigkeit nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel
Anlage 7 BBhV
(weggefallen)
Anlage 8 (zu § 22 Absatz 4 BBbV)
Von der Beihilfefähigkeit ausgeschlossene oder beschränkt beihilfefähige Arzneimittel
Anlage 9 (zu § 23 Absatz 1 BBhV)
Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen für Heilmittel
Anlage 10 (zu § 23 Absatz 1 und § 24 Absatz 1 BBhV)
Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer für Heilmittel
Anlage 11 (zu § 25 Absatz 1 und 4 BBhV)
Beihilfefähige Aufwendungen für Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle, Körperersatzstücke
Anlage 12 (zu § 25 Absatz 1, 2 und 4 BBhV)
Nicht beihilfefähige Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle
Anlage 13 (zu § 41 Absatz 1 Satz 3)
Nach § 41 Absatz 1 Satz 3 beihilfefähige Früherkennungsuntersuchungen, Vorsorgemaßnahmen und Schutzimpfungen
Anlage 14 (zu § 41 Absatz 3)
Früherkennungsprogramm für erblich belastete Personen mit einem erhöhten familiären Brust- oder Eierstockkrebsrisiko
Anlage 14a (zu § 41 Absatz 4)
Früherkennungsprogramm für erblich belastete Personen mit einem erhöhten familiären Darmkrebsrisiko
Anlage 15
(weggefallen)
Anlage 16 zu § 51a Absatz 2
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