BEHÖRDEN-ABO mit 3 Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenver-sorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich. Das BEHÖRDEN-ABO >>> kann hier bestellt werden |
.
Zur Übersicht der Beihilfeverordnung des Landes Rheinland-Pfalz:
§ 27 Häusliche Krankenpflege
Aufwendungen für eine nach ärztlicher Bescheinigung notwendige
1. vorübergehende häusliche Krankenpflege (Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung, wobei die Grundpflege überwiegen muss) und
2. Behandlungspflege
sind beihilfefähig; aus der Bescheinigung müssen sich Art und Umfang der erforderlichen Maßnahmen ergeben. Bei einer Pflege durch Ehegattinnen, Ehegatten, Lebenspartnerinnen, Lebenspartner, Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder, Schwiegertöchter, Schwiegersöhne, Schwägerinnen, Schwäger, Schwiegereltern und Geschwister der beihilfeberechtigten Person oder einer nach § 4 berücksichtigungsfähigen Person sind folgende Aufwendungen beihilfefähig:
1. Fahrtkosten nach § 30 und
2. eine für die Pflege gewährte Vergütung bis zur Höhe des Ausfalls an Arbeitseinkommen, wenn wegen der Ausübung der Pflege eine mindestens halbtägige Erwerbstätigkeit aufgegeben oder eine Erwerbstätigkeit um mindestens die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit einer vollbeschäftigten Person eingeschränkt wird; eine an die Ehegattin oder den Ehegatten, die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner oder die Eltern der pflegebedürftigen Person gewährte Vergütung ist nicht beihilfefähig.
Aufwendungen nach den Sätzen 1 und 2 sind insgesamt bis zur Höhe der durchschnittlichen monatlichen Kosten einer Berufspflegekraft beihilfefähig; die Sätze macht das für das finanzielle öffentliche Dienstrecht zuständige Ministerium bekannt. Erfolgt die Pflege nicht für einen vollen Kalendermonat, ist der Höchstsatz entsprechend zu mindern; dabei ist der Kalendermonat mit 30 Tagen anzusetzen.
Exklusivangebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro Der INFO-SERVICE Öffentliche Dienst/Beamte informiert seit dem Jahr 1997 die Beschäftigten im öffentlichen Dienst zu wichtigen Themen rund um Einkommen, Arbeitsbedingungen und der Beihilfevorschriften von Bund und Ländern). Auf dem USB-Stick (32 GB) sind drei Ratgeber & fünf e-Books aufgespielt. Ebenfalls verfügbar sind OnlineBücher Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungs-recht in Bund und Ländern sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Die eBooks sind besonders komfortabel, denn mit den VerLINKungen kommt man direkt auf die gewünschte Website: 5 eBooks Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Sektor und Frauen im öffentlichen Dienst. >>>zur Bestellung |