Beihilfevorschriften: Asthma

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Indikationen und Schwerpunkte von beihilfefähigen Kliniken:
Asthma  

Asthma       

Asthma bronchiale ist eine Erkrankung der Atemwege. Teile der Lungen reagieren auf bestimmte Reize, z.B. psychische Belastung oder Überanstrengung, überempfindlich und verengen sich krampfartig. Dies führt zu Atemnot, die anfallartig auftritt. Dabei bildet sich viel Schleim, gleichzeitig schwillt die Schleimhaut an. In Deutschland sind etwa zehn Prozent der Kinder und fünf Prozent der Erwachsenen von Asthma bronchiale betroffen. Während bei Kindern das Asthma überwiegend allergisch bedingt ist, leiden Erwachsene häufiger unter einem nicht-allgergischen Asthma – vor allem in der zweiten Lebenshälfte. Über die Hälfte aller asthmakranken Kinder ist im Erwachsenenalter beschwerdefrei. Ein Asthmaanfall dauert von wenigen Sekunden bis zu mehreren Stunden. Auslöser sind z.B. Allergien, Infektionen der oberen Atemwege, Überanstrengung, psychische Belastung, Kälte, Medikamente oder verunreinigte Luft. Um eine Diagnose zu erstellen, prüft der Arzt die Lungenfunktion und klärt mögliche Allergien ab. Bekanntgewordene Auslöser wie Staub, Haustiere, Zigarettenrauch sollten gemieden werden. Bei der Asthma-Therapie wird unterschieden zwischen der Behandlung des akuten Anfalls und der Behandlung zwischen den Anfällen (Intervalltherapie). In der Regel verschreibt der Arzt Bronchialsprays zum Inhalieren oder Tabletten bzw. Kapseln. Bei schweren Asthma-Fällen kann es notwendig werden, Medikamente mittels Spritze zu verabreichen.        

 

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Red GV 20211006

 

 

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